Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fruytier Group
-
1. Gültigkeit
Ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – ungeachtet eventuell vorliegender Geschäftsbedingungen des Käufers, die gegenteilig lauten – besitzen in den Geschäftsbeziehungen des Käufers mit Fruytier Group P.S.S. S.A. Gültigkeit; das Unternehmen Fruytier Group hat seinen Firmensitz in Duerfstrooss 17, 9647 DONCOLS, Großherzogtum Luxemburg, Handels- und Firmenregister Lux B 54706 (Fruytier Group). Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und alle ihre Vertragsklauseln akzeptiert hat.
-
2. Das Zustandekommen des Vertrages
Jedes von Fruytier Group stammende Angebot ist unverbindlich und bindet Fruytier Group daher rechtlich nicht. Der Vertrag kommt in der Weise zustande, dass folgende Punkte insgesamt vorliegen müssen: Der Auftrag bzw. die vom Käufer auf demselben – Fruytier betreffenden - notierten Modifizierungen werden seitens Fruytier Group schriftlich bestätigt und diese Bestätigung ist beim Käufer eingegangen.
-
3. Rechnung und Zahlungsabwicklung
Sämtliche Rechnungen sind zu zahlen zugunsten von Fruytier Group, Duerfstrooss 17, 9647 DONCOLS, Luxemburg, Handels- und Firmenregister Lux B 54706, Luxembourg. Jede Zahlung muss sofort zahlbar werden; es sei denn, dass schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Kein Rabatt für vorzeitige Zahlung ist erlaubt. Für jeden Rechnungsbetrag, der nicht fristgerecht gezahlt wird, gilt automatisch ein Zinssatz von 5% ab dem Fälligkeitsdatum; es wird zudem ein pauschaler Inkassobetrag im Sinne des Schadensersatzes wegen des Inkassos in Höhe von 12% berechnet, wobei ein Mindestbetrag von 75 € gilt. Bei jeder verspätet eingegangenen Zahlung kann das Unternehmen Fruytier Group seine Lieferungen einstellen. Ein Anspruch auf Ersatzleistung, insbesondere unter Hinweis auf eine Fruytier Group zugesandte Reklamation, kann keinesfalls geltend gemacht werden. Das Unternehmen Fruytier Group kann im Fall einer fehlenden Kreditwürdigkeit des Käufers vom Käufer verlangen, dass er diejenigen Bürgschaften stellt, die Fruytier Group im Hinblick auf die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen als angemessen erachtet; dies gilt auch für den Fall, dass ein Vertrag bereits teilweise erfüllt wurde. Wird die Zustimmung zu diesem Vorgehen verweigert, so besitzt Fruytier Group die Berechtigung, das Kaufgeschäft komplett oder teilweise zu stornieren; dabei geht Fruytier Group dann keine Haftung ein.
-
4. Preise
Die Preisangaben beinhalten keine Mehrwertsteuer. Bankgebühren sind vom Käufer zu tragen, es sei denn, dass die beiden Parteien eine anderslautende Vereinbarung getroffen haben. Die die Bestellung betreffenden Preise sind diejenigen, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung Gültigkeit besitzen..
-
5. Lieferung und Transport
Auf der Grundlage der Angaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Warentransport ausgehend von den Fruytier Group-Zwischenlagern erfolgen; dies wird entweder von Fruytier Group oder einem vom ihm beauftragten Spediteur oder vom Käufer durchgeführt. Die Lieferung erfolgt FRANKO; es sei denn, dass eine anderslautende Bestimmung vereinbart wurde. Eventuell anfallende zusätzliche Transportkosten, die auf das fehlerhafte Handling des Käufers oder einen Informationsmangel zurückzuführen sind, sind vom Käufer zu übernehmen. Die dem Käufer übermittelten Lieferfristen sind unverbindlich und binden Fruytier Group rechtlich nicht. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berührt in keiner Weise die Haftung von Fruytier Group; der Käufer ist in diesem Fall keinesfalls von der Erfüllung seiner Verpflichtungen entbunden, er kann den Auftrag nicht stornieren, kann die Warenannahme bzw. die Annahme der Dienstleistungen von Fruytier Group nicht verweigern, er kann auch keine Schadenersatzzahlungen verlangen.
-
6. Fehlerhafte Ware bzw. offensichtliche Mängel
Die Entgegennahme und Genehmigung der Waren durch den Käufer bei der Anlieferung ist damit verbunden, dass er auf dem Lieferschein seine Unterschrift leistet. Der Käufer muss bei der Lieferung die Ware prüfen, um eventuelle Fehler bzw. Mängel festzustellen. Diese Überprüfung erfolgt bei der Entgegennahme der Ware und zwar am Ort der Anlieferung. Fehler und Mängel müssen von Käuferseite mittels Einschreibebrief innerhalb von 5 Tagen gemeldet werden; es gilt dabei das Datum der Lieferung; verfährt der Käufer nicht in dieser Weise, so verfällt sein Anspruch. Eine derartige Reklamation entbindet den Käufer nicht von der Zahlung der fälligen bzw. der später fällig werdenden Geldbeträge.
-
7. Auftragsstornierung
Die Stornierung eines Auftrags ist nur dann möglich, wenn diese innerhalb eines Monats – bei Zugrundelegung des Lieferdatums - erfolgt. Bei verspäteter Stornierung ist der volle Betrag der Bestellung zu zahlen.
-
8. Höhere Gewalt
Das Unternehmen Fruytier Group besitzt die Berechtigung, eine oder mehrere der von ihr eingegangen vertraglichen Verpflichtungen ganz oder vollständig aufzuheben, falls außergewöhnliche Umstände vorliegen bzw. bei höherer Gewalt (wie etwa, ohne dass die Liste vollständig ist, bei Zerstörungen durch Brand oder eine andere Ursache, bei einem teilweisen oder kompletten Zusammenbruch der Verkehrsverbindungen, bei Entscheidungen von Gerichten oder Regierungsbehörden bzw. bei Stillstand der Produktion) ; der Käufer kann in diesen Fällen keinen Schadenersatzanspruch erheben ; diese außergewöhnlichen Umstände bzw. höhere Gewalt können das Unternehmen Fruytier Group, seine Lieferanten bzw. sonstige Vertragspartner betreffen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Geldbetrags kann durch einen Fall höherer Gewalt niemals aufgehoben werden..
-
9. Insolvenz des Käufers
Fruytier Group behält sich vor, im Fall der Insolvenz bzw. der offensichtlichen Zahlungsunfähigkeit des Käufers den Vertrag ohne besondere Förmlichkeiten zu kündigen.
-
10. Eigentumsvorbehalts-Klausel
Fruytier Group bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware Eigentümer derselben, ungeachtet der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnten Risikoübertragung. Zahlt der Käufer die Rechnung innerhalb von 8 Tagen nach Versand einer Inverzugsetzung nicht, so kann das Unternehmen Fruytier Group den Vertrag ohne besondere Förmlichkeit zu Lasten des Käufers kündigen, und auf erste Anforderung hin muss eine Rückgabe der gelieferten Ware erfolgen, und zwar geschieht dies ausschließlich zu Lasten des Käufers. Sämtliche seitens des Käufers gezahlten Geldbeträge (einschließlich der eventuell vom Käufer geleisteten Abschlagszahlungen) können in diesem Fall als Schadenersatz beim Unternehmen Fruytier Group verbleiben.
-
11. Haftung
Fruytier Group haftet in vertraglicher und außervertraglicher Hinsicht nur für diejenigen beim Käufer bzw. einer anderen Person verursachten Schadensfälle, wenn eine vorsätzliche Pflichtverletzung oder schweres Fehlverhalten vorliegt; dies umfasst auch Schadenfälle, die von einem Vertragspartner bzw. einem Agenten von Fruytier Group verursacht wurden. Für alle anderen Fehler haftet Fruytier Group nicht, auch nicht bei Verschulden oder grober Fahrlässigkeit.
-
12. Unwirksamkeit
Sollte eine der Klauseln der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so tangiert dies nicht die übrigen Bestimmungen; diese behalten ihre Gültigkeit..
-
13. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die auf dieser Grundlage von Fruytier Group abgeschlossenen Verträge gilt das luxemburgische Recht. Für sämtliche die Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffenden Punkte bezüglich der Auslegung, deren Gültigkeit, der Erfüllung bzw. Vertragsauflösung, sind ausschließlich die luxemburgischen Gerichte zuständig..